Goldminen für Innovationen

Förderungen

In den Life Sciences und Humantechnologien Innovatives und Neues zu entwickeln, ist nicht nur zeitintensiv.
Von der Entwicklung bis zur Umsetzung sind viel Know-how, Kontakte, infrastrukturelle und finanzielle Ressourcen nötig.
Hier finden Sie Infos und Kontakte der wichtigsten Förder-Institutionen sowie Tipps & Tricks rund um das Thema Förderungen.

Abseits des Alltagsgeschäftes geht es immer darum, Neues zu (er)finden, um die Zukunft bewältigen zu können. Das gilt gerade in den Life Sciences und Humantechnologien für profit- wie nicht-profitorientierte Unternehmen und Organisationen. Die Schlagworte lauten: „Innovative Projekte“, „innovative Ausgründungen“, „Spin-offs“ und „Start-ups“, um nur die bekanntesten zu nennen.

 

Wer Neues plant und umsetzt, geht Risiken ein. Benötigt werden in aller Regel größere finanzielle Ressourcen als im eigenen Unternehmen vorhanden sind. Deshalb gibt es private Kapitalgeber wie Venture Fonds, vermögende Privatpersonen u.ä., die gegen eine Unternehmensbeteiligung Geld und in vielen Fällen auch Know-how und Kontakte zur Verfügung stellen. Und es gibt Förder-Organisationen der „öffentlichen Hände“ auf regionaler, nationaler und EU-Ebene.

All diese Organisationen haben eines gemeinsam: Sie verlangen detaillierte Informationen, bevor sie Kapital geben und sich gegebenenfalls beteiligen oder Förderungen zur Verfügung stellen. Basis dafür ist ein gut und detailliert ausgearbeiteter Businessplan.

Die Frühjahrs-Ausgabe 2023 unseres Cluster-Magazins “Botenstoff” widmet sich in der der Titelstory ganz dem Thema “Förderungen”.
Sie finden hier eine ganze Reihe von Infos, Interviews, Tipps & Tricks rund um die “Goldminen der Innovationen”.

EU-FÖRDER-PROJEKTE

Hier finden Sie die EU-Förderprogramme, die wir abwickeln – gefördert werden aber Sie!

EUROCLUSTER
„DESIRE"

Programmeigentümer/Geldgeber ist die Europäische Union.

Der DESIRE Open Call wird am 13. September 2023 veröffentlicht und bleibt bis zum 20. November 2023  offen.

DESIRE unterstützt KMU beim Zugang zum europäischen Markt für elektronische und digitale Gesundheitsdienste
 und ermöglicht ihnen, die grüne und digitale Transformation zu gestalten.

Der DESIRE Open Call ist auf innovative Projekte in den Bereichen e-Health und Digital Health fokussiert, mit dem Ziel, die Resilienz der europäischen Gesundheitsmärkte zu stärken und den grünen & digitalen Wandel voranzutreiben. 

Der Call richtet sich an einzelne KMU oder Konsortien, die sich aus mindestens einem KMU und einer anderen Organisation zusammensetzen.

Für diesen Fördercall sind insgesamt 1,05 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderspanne pro Projekt beträgt zwischen € 20.000 und € 30.000.

Mittels Einreichung für den DESIRE Open Call konkurrieren die Bewerber:innen um die Teilnahme am DESIRE-Förderprogramm, in dessen Rahmen 35 KMU Fördermittel in Höhe von bis zu € 30.000 als Direktfinanzierung und Service Voucher erhalten werden. Die DESIRE-Förderung deckt bis zu 50% der geschätzten Projektkosten ab. Jede/r Bewerber:in ist verpflichtet, mindestens 50 % der Kosten selbst zu tragen.

Die Fördermittel werden wie folgt aufgeteilt:

  • Zwischen € 10.000 und € 20.000 als Direktfinanzierung
  • Mindestens € 10.000 in Form von Service Vouchern für Dienstleistungen externer Anbieter:innen

ENABLING TRANSFORMATION

Kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 

Unterstützt werden Unternehmen in den Bereichen Nachhaltigkeit  und Digitalisierung. 

“Enabling Transformation” unterstützt die Entwicklung von ganzheitlichen Strategien zur Unternehmens-Transformation
 im Hinblick auf zwei wesentliche Themen: 

Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit

Hier werden Maßnahmen gefördert, die zum nachhaltigeren Umgang mit natürlichen Ressourcen führen. Insbesondere geht es um folgende Themenbereiche:

  • sparsamer Einsatz von Ressourcen
  • verstärkte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Projekte zur Vermeidung, Verringerung und Entsorgung von Abfällen

Digitalisierung

Gefördert und unterstützt werden die Entwicklung, Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen sowie deren Weiterentwicklung und Integration in die Unternehmensstrategie.

Gefördert werden steirische Produktionsbetriebe oder unternehmensnahe Dienstleistungsbetriebe im Bereich Pharma, Biotech, MedTech und Health.

Die Förderung richtet sich vorrangig an KMU, im Bereich Nachhaltigkeit zudem an Großunternehmen.

Die Förderquote beträgt 75%. Die Unternehmen müssen nur 25 % der Beratungskosten selbst tragen.

Das Förderbudget besteht zu 100% aus EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

I3HIES

Kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 

Das I3HIES-Projekt hat am 1. November begonnen und wird bis Oktober 2025 dauern.

I3HIES zielt darauf ab, ein langfristiges, kollaboratives, interregionales Ökosystem für Gesundheitsinnovationen aufzubauen.

Unternehmen, die an einer Teilnahme an Projekten des I3-Instruments interessiert sind, werden durch die Entwicklung einer europäischen Infrastruktur unterstützt, die ihre Innovationskapazität erhöht.

Für dieses Projekt sind insgesamt 1,5 Millionen Euro vorgesehen, die vollständig aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden.

FÖRDERUNGEN AUF NATIONALER EBENE

Hier finden Sie spannende Förderungen und Calls auf nationaler Ebene  – hineinschauen lohnt sich!

BASISPROGRAMM 2023

Geldgeber sind das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und die FFG.

Die Ausschreibung ist offen
bis 21. Dezember 2023, 12 Uhr.

Basisprogramm-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung – hervor.

Die Idee zählt, der Prototyp ist ein Resultat und der Markteintritt das Ziel.

Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert.

Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung – einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung. 

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. 

Die Ausschreibung steht für alle Unternehmens- und Projektgrößen zur Verfügung. Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Leitfaden plant, ist eingeladen, im Basisprogramm ein Förderungsansuchen zu stellen.

Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten – bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %.

AUSTRIAN LIFE SCIENCES PROGRAMME 2023

Geldgeber sind das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und die FFG.

Die Ausschreibung ist offen
bis 21. Dezember 2023, 12 Uhr.

Im Rahmen der Life-Sciences-Ausschreibung 2023 gibt es Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, klinische Studien bzw. Leitprojekte mit kleineren und größeren Projektvolumen.

Die Förderungsobergrenzen liegen bei € 3 Mio. im Falle von Unternehmensprojekten sowie klinischen Studien, bei € 2 Mio. bei der Eureka Ausschreibung Österreich – Israel und beim Leitprojekt zwischen € 2 Mio. bis max. € 4 Mio.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie.

Die Ausschreibung im Jahr 2023 ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt.

Für die Jahre 2022 bis 2023 stehen insgesamt 50 Millionen Euro für Förderungen zur Verfügung. Förderungsentscheidungen werden zu bestimmten Stichtagen getroffen.

Gefördert werden F&E Unternehmens-Projekte (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • Digitalisierung von Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
  • neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
  • Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II

Zudem werden Leitprojekte im Bereich “Klinische Forschung für neuartige Lösungen zu Gesundheits- und Krankheitsdaten” unterstützt.

Im Zeitraum 1.6.2023 bis 11.9.2023 ist auch die Eureka Ausschreibung Österreich – Israel einbezogen.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Die Ausschreibung “Austrian Life Sciences” 2023 richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie und reicht von 25% bis 80%.

 

 

PRESEED DEEP TECH

Geldgeber ist die “austria wirtschaftsservice (aws)”

Die Ausschreibung ist offen
bis bis 30.09.2023

Mit aws Preseed werden Deep Tech-Unternehmen in der Vorgründungsphase finanziert und begleitet. Ziel: Die technisch-wirtschaftliche Vorbereitung, Durchführung und Validierung des “Proof of Concept”.

Proof of Concept

Deep Tech Start-ups – z. B. aus den Bereichen Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quanten-Technologie, Life Science, Pharma/Biotech, Medtech inkl. Digital Health

bis EUR 200.000,–

Der Höchstbetrag der Förderung kann nur beantragt werden, wenn zumindest eine Frau künftig Gesellschafterin mit mehr als 25 % Geschäftsanteilen ist und in leitender Position tätig ist. Ansonsten ist die Obergrenze der Förderung EUR 170.000.

SEEDFINANCING DEEP TECH

Geldgeber ist die “austria wirtschaftsservice (aws)”

Die Ausschreibung ist offen
bis bis 30.09.2023

aws Seedfinancing – Deep Tech überbrückt die Finanzierungslücke innovativer Start-ups, die hochtechnologische Produkte entwickeln. Coachings und Beratungen helfen Start-ups dabei, weitere Finanzierungsquellen zu erschließen.

Entwicklungsphase bis zum marktreifen Produkt

Deep Tech Start-ups – z. B. aus den Bereichen Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quanten-Technologie, Life Science, Pharma/Biotech, Medtech inkl. Digital Health

bis EUR 800.000,–

Der Höchstbetrag der Förderung kann nur beantragt werden, wenn zumindest eine Frau Gesellschafterin mit mehr als 25 % Geschäftsanteilen ist und in leitender Position tätig ist. Ansonsten ist die Obergrenze der Förderung EUR 700.000,-

GO INTERNATIONAL

Eine Initiative vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Die Initiative läuft bis 2027.

Ein umfassendes Veranstaltungs-Programm sowie insgesamt fünf Direktförderungen unterstützen österreichische Unternehmen bei ihren Internationalisierungs-Schritten.

Gefördert werden Maßnahmen rund um die Themen Export und Internationalisierung.

Alle österreichischen Unternehmen.

pro Antrag maximal 3 Länder möglich

5 Direkt-Fördermaßnahmen

Digital-Marketing-Scheck, Projektgeschäft-Scheck, Internationalisierungsscheck, Bildungsscheck und Sourcing-Scheck

FÖRDERUNGEN auf LANDESEBENE

Hier finden Sie vielfältigen Förderungen der steirischen Wirtschaftsförderung-  hineinschauen lohnt sich!

Start!Klar

Geldgeberin ist die Steirische Wirtschaftsförderung.

Die Ausschreibung ist offen.

“Start!Klar” ist eine Förderung für das Wachstum junger, innovativer Unternehmen und digitale Kommunikation.

Gefördert wird die Beratung durch externe Profis z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie, Marketing und Digitalisierung. 

Die Förderung richtet sich an jene Menschen, die beabsichtigen, erstmalig eine selbstständige Erwerbsform zu wählen bzw. jene, die bereits gegründet haben. Die Unternehmensgründung darf längstens fünf Jahre vor Einreichung des Förderungsansuchens liegen. Das Unternehmen muss als innovatives Unternehmen eingestuft werden. 

Der Beratungskostenzuschuss beträgt 50 % der externen Beratungskosten, die max. Förderungssumme beträgt 5.000 Euro.

Start!Klar plus

Geldgeberin ist die Steirische Wirtschaftsförderung.

Die Ausschreibung ist offen.

Die erste Finanzierungsrunde ist ein Meilenstein für Startups, denn mit finanzkräftigen Investoren nehmen Geschäftsideen Fahrt auf. Wenn es darum geht, Geldgeber von der eigenen Vision zu überzeugen, überlassen Sie nichts dem Zufall! Die SFG übernimmt 80 % Ihrer professionellen Vorbereitung.

  • Entwicklungsprojekte im Vorfeld der ersten Finanzierungsrunde, um den Marktzugang für das Unternehmen sicherzustellen
  • Produkt-/Dienstleistungs-Entwicklung sowie Fertigungsüberleitung, Markteinführung der Produkte/ Dienstleistungen, Marktanalysen, Beratungen und Coachings
  • interne Personalkosten, Externe Beratungskosten, Investitions- und Sachkosten sowie Kosten für die Nutzung von F&E-Infrastruktur
  • innovative, nicht börsennotierte kleine Unternehmen.
  • Unternehmen, die höchstens 5 Jahre vor der Antragstellung gegründet wurden.
  • GründerInnen, die eine direkte Beteiligung von mind. 25 % innehaben.
  • Unternehmen, die Produkte, Dienstleistungen, digitale Infrastrukturen oder Verfahren entwickeln, die neu oder verglichen mit den Stand der Technik wesentlich verbessert sind.
  • Unternehmen, die die Innovation selbst entwickeln und umsetzen.
  • Unternehmen, bei welchen Entwicklungschancen hinsichtlich Umsatzsteigerung und MitarbeiterInnenaufbau erkennbar sind.
  • Unternehmen, die eine Beteiligung durch Business Angels oder Venture-Capital-Unternehmen spätestens 12 Monate nach Förderungszusage planen.
  • 80 % der anrechenbaren Projektkosten
  • max. 125.000 Euro anrechenbare Projektkosten
  • max. 100.000 Euro Förderung

Welt!Markt

Geldgeberin ist die Steirische Wirtschaftsförderung.

Die Ausschreibung ist offen.

Machen Sie Ihr Unternehmen international sichtbar und erschließen Sie neue Märkte. Die SFG übernimmt bis zu 60 Prozent Ihrer Kosten.

  • Messeauftritte im Ausland
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • industriell-gewerbliche Produktionsbetriebe
  • unternehmensbezogene DienstleisterInnen
  • Handelsbetriebe mit steirischen Produkten im Portfolio
  • Architekturbüros und IngenieurskonsulentInnen
  • max. 60 % der anrechenbaren Projektkosten (max. 50 % Basisförderung und 10 % Bonus für Projekte in aktuellen Fokusregionen der ICS Internationalisierungs-Center Steiermark GmbH)
  • für Europa: max. 8.000 Euro anrechenbare Projektkosten
  • für Fernmärkte: max. 16.000 Euro anrechenbare Projektkosten

Steiermark!Bonus

Geldgeberin ist die Steirische Wirtschaftsförderung.

Die Ausschreibung ist offen.

Zusatzfinanzierung für F&E-Projekte: Weil die Steiermark mit über 5 Prozent Forschungsquote unter den Top-4-Regionen Europas liegt und somit ein Hotspot der Innovation ist, vergibt die SFG eine Zusatzfinanzierung für F&E-Projekte, die der Bund fördert

  • Einzelprojekte im Bereich der experimentellen Entwicklung
  • Projekte in Kooperation mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten
  • steirische KMU
  • Unternehmen, die ein Projekt bei der FFG eingereicht haben und denen eine Förderung und Finanzierung aus dem FFG-Basisprogramm zugesagt wurde.

Die SFG erhöht die Darlehenshöhe der FFG um 20 %.

Ideen!Reich

Geldgeberin ist die Steirische Wirtschaftsförderung.

Die Ausschreibung ist offen.

Für die Entwicklung und Umsetzung neuer Business-Ideen – insbesondere digitaler oder nachhaltiger Produkte – schießt die SFG bis zu 75.000 Euro Innovationsförderung zu.

  • unternehmerische Innovationstätigkeit einschließlich der Entwicklung von neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen
  • interne Personalkosten in der Projektarbeit
  • Sachkosten, die direkt dem Projekt zugeordnet werden können
  • externe Beratungskosten und Kreativleistungen
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • Produktions- und Handwerksbetriebe
  • unternehmensbezogene DienstleisterInnen
  • Unternehmen der SFG-Zielgruppe

Ideen!Reich XS:

  • max. 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten
  • max. 20.000 Euro anrechenbare Projektkosten
  • max. 14.000 Euro Förderung
  • Basisförderungssatz: 30 Prozent der anrechenbaren Projektkosten
  • plus 10 Prozent Regionalbonus für Projekte von Unternehmen, deren Sitz außerhalb von Graz liegt
  • plus 10 Prozent Kooperationsbonus für Projekte, in denen mit einer Forschungseinrichtung kooperiert wird
  • plus 10 Prozent Digitalisierungsbonus für Digitalisierungsprojekte*
  • plus 10 Prozent Nachhaltigkeitsbonus für Nachhaltigkeitsprojekte*
  • * Für Definitionen vor Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekten, siehe Pkt. 8.4 und 8.5 der Detailinformation

FÖRDER-EVENTS

19.
November
2024
Lehrgang zum/zur Nachhaltigkeitsbeauftragten | Akademie für Nachhaltigkeit
Die Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht oder Nachhaltigkeitsratings von Banken und Agenturen verlangen neue Qualifikationen. Die Einführung von umfassender ökologischer Nachhaltigkeit wird immer mehr zur Notwendigkeit und zum Marktvorteil. Dies erfordert hochwertige Weiterbildung bei Führungskräften im mittleren und gehobenen Management.
Mehr erfahren
03.
Dezember
2024
Meet the experts
Aufgrund des großen Erfolgs am 25. April 2024 holen wir unsere Expertenrunde ein weiteres Mal nach Graz. Es steht Ihnen ein hochkarätiges Team aus ExpertInnen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Produktzulassung, klinische Bewertung, Vertrieb & Marketing, Förderungen und rechtliche Belange zur Verfügung.
Mehr erfahren
04.
Dezember
2024
ESG-Workshops für Umsetzer:innen | susform
Unternehmen sind mit einer Vielzahl an Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert, allen voran durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Von CSRD über Klimabilanzierung bis zur Taxonomie – es ist Durchblick im ESG-Dschungel und praktische Umsetzungskompetenz gefragt.
Mehr erfahren

Die wichtigsten Förderstellen für innovative Projekte und Unternehmen

Kommunale Förderungen

Von Städten und Gemeinden. Direkt über die jeweiligen Wirtschafts- bzw. Innovations-Ressorts.

Förderungen der Länder

Direkt über die Ressorts für Wirtschaft, Innovation, Wissenschaft, Gesundheit.

Förderungen des Bundes

Direkt über die Ressorts für Wirtschaft, Innovation, Wissenschaft, Gesundheit, Soziales.

Förder-Organisationen (wirtschaftsbezogen) des Bundes: 

 

EU-Förderungen: Branchenbezogene und intersektorale Programme wie DESIRE, Enabling Transformation u.ä.

Cluster-Organisationen der Branche (und intersektoral): HTS, Medizintechnikcluster OÖ, LISA Austria, Silicon Alps

KONTAKT

Mülner
DI Pascal Mülner
Business Developer Digitalisierung & strategischer Lead Pharma / BioTech
Müller
Mag. Yvonne Müller
Assistenz Geschäftsführung & Mitarbeit Marketing
König, MSc
Mag. Laura Daviña König, MSc
Projektleitung Enabling Transformation

ABGESCHLOSSENE FÖRDER-PROGRAMME

edi quer

ENABLING DIGITAL INNOVATION

Der EFRE-Fördertopf “Enabling Digital Innovation” hatte sich dem Wachstum durch Innovation verschrieben – und ist eine Erfolgsgeschichte geworden.